Prüfung
Bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit
Prüfingenieure sind als beliehene der Bauaufsichtsbehörden tätig und prüfen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren eigenständig und unabhängig bautechnische Nachweise im Vier-Augen-Prinzip auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Prüfingenieure führen zudem eine unabhängige Bauüberwachung durch und überprüfen die Bauausführung auf Übereinstimmung mit den geprüften Standsicherheitsnachweisen und tragen somit zur Qualitätssicherung in der Bauausführung bei. Sie sind somit Teil des öffentlichen Sicherheits- und Risikomanagements.
Als anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau, übernimmt Herr Dr.-Ing. Thomas Höbbel hoheitliche Prüfaufgaben.
Die bautechnische Prüfung ist durch den Bauherrn zu veranlassen. Das Formular zur Veranlassung der bautechnischen Prüfung für die Länder Berlin und Brandenburg stellen wir Ihnen mit den nachfolgenden Links zum Download bereit. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare.
Privatrechtliche Prüfung der Standsicherheit
Die Standsicherheitsnachweise baulicher Anlagen müssen nicht bauaufsichtlich geprüft werden, wenn nach der jeweiligen Landesbauordnung für die entsprechende bauliche Anlage keine Prüfpflicht besteht. Dem bewährten Vier-Augen-Prinzip entsprechend ist in solchen Fällen eine unabhängige privatrechtliche Prüfung zu empfehlen, um Fehler in den Standsicherheitsnachweisen zu vermeiden, die Qualität in der Bauausführung sicherzustellen und somit die Interessen des Bauherrn zu vertreten. Die privatrechtliche Prüfung ist vom Bauherrn zu beauftragen. Der Prüfungsumfang kann hierbei individuell und projektspezifisch festgelegt werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Bauwerksprüfungen
Nach §3 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen u. a. so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Seit jeher trägt daher der Eigentümer/Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, d. h. Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung, und die Verkehrs- und Standsicherheit der baulichen Anlage. Regelmäßige Bauwerksprüfungen nach VDI 6200 ermöglichen es sicherheitsrelevante Schäden an Bestandsbauwerken frühzeitig zu erkennen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der Bauüberwachung und Bauwerksprüfung führen folgende Prüfaufgaben durch, sprechen Sie uns gerne an.
- Durchführung regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach VDI 6200
- Erstellen und Fortschreiben von Bauwerksbüchern






